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  JN beim Grillfest in WindischgarstenJN beim Grillfest in Windischgarsten 

 

 

 

 

 

 

Fanclubordnung/Satzung

 

§ 1 Name und Sitz des Clubs

1. Der Club führt den Namen „1899 Fanclub Colonia“. Er wurde am 01.12.2008 gegründet.
2. Der Club hat seinen Sitz in Köln.

§ 2 Zweck des Clubs

1. Der Zweck des 1899 Fanclub Colonia ist es, Fußballfreunde von 1899 Hoffenheim zusammenzuführen und ihnen eine gemeinsame Plattform zur Kommunikation zu bieten. 

§ 3 Haftung 

1. Der Club haftet nicht für Schäden oder Verluste, die Mitglieder verursachen. 
2. Der Club haftet auch in keinem Falle für Schäden, die Personen bei einer beliebigen Veranstaltung des Clubs (insbesondere bei dem Besuch der Heim- und Auswärtsspiele) erleiden. 

§ 4 Mitgliedschaft 

1. Mitglieder des 1899 Hoffenheim Fanclub Colonia können sowohl natürliche als auch juristische Personen werden. 
 
2. Die Anmeldung zur Aufnahme in den Fanclub (FC) kann über PN, E-Mail oder Foren-Beitrag erfolgen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Durch die Aufnahme wird das Mitglied auf die Satzung verpflichtet. 
 
3. Die Mitgliedschaft wird beendet: 
a.) durch schriftlichen Austritt gegenüber dem Vorstand des FC, der nicht begründet werden muss. 
b.) durch Ausschluss bei grobem Verstoß gegen die Satzungen des Clubs oder gegen die Stadion / Forenordnungen. 
 
4. Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes, wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Clubs schwer verstoßen hat oder die Voraussetzungen der Satzung nicht mehr erfüllt. 

§ 5 Die Mitgliederversammlung 

1. Eine Mitgliederversammlung findet unregelmäßig nach Vereinbarung des Vorstands ab. Der genaue Termin wird den Mitgliedern jeweils rechtzeitig bekannt gegeben. Jedes Mitglied kann Tagesordnungspunkte vorschlagen. 
 
2. Alle Clubmitglieder können mit je einer Stimme an der Mitgliederversammlung teilnehmen. 
 
3. Der Vorsitz der Mitgliederversammlung obliegt dem Vorstand. Die Versammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit, sofern die Satzung nichts anderes vorschreibt. Eine Änderung der Satzung benötigt eine 2/3 Mehrheit. 

 
§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder 

1. Die ordentliche Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme und Abstimmung bei den Mitgliederversammlungen sowie zur Stellung von Anträgen. Jedes Mitglied hat eine Stimme. 
 
2. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Satzung einzuhalten und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu befolgen.
 
3. Die Mitglieder sind verpflichtet in ihrer Signatur das Kürzel FC oder Mitglied im FC zu tragen.
 
4. Die Mitglieder sind dazu aufgerufen, in regelmäßigen Abständen in den Thread zu posten, wenn eine Homepage fertiggestellt wurde

§ 7 Organe des Fanclubs 

1.  Die Organe des Fanclubs sind: 
a.) Der Vorstand 
b.) Die Mitgliederversammlung 

§ 8 Der Vorstand 
1. Der Vorstand besteht aus 3 Personen (2 Vorsitzenden + 1 Aufsichtsrat)  und wird gewählt. 
2. Der Vorstand beschließt über alle Clubangelegenheiten, soweit sie nicht eines Beschlusses der Mitgliederversammlung bedürfen. 
3. Er führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus. 

§ 9 Allgemeines 
1. Mit der Mitgliedschaft in diesem Club erkennt das Mitglied die Satzung ohne Widerspruch an, dies erstreckt sich zusätzlich auf die nachfolgend genannten Punkte.                                                                                                                                                                                   
2. Ein Verstoß gegen die Satzung, insbesondere ein Verstoß gegen die nachfolgenden Punkte führt umgehend zum Ausschluss aus dem Club.
a.) Das Mitglied erklärt, dass es nicht Mitglied in einer rechts- oder linksradikalen Organisation, Partei oder sonstigem Zusammenschluss ist. 
b.) Das Mitglied erklärt, dass rechts- oder linksradikales Gedankengut oder Parolen, weder unterstützt, noch publiziert oder sonst wie von ihm verbreitet werden. 
c.) Das Mitglied erklärt, dass es sich bei Aufenthalt im Stadion (zu Hause, wie auch auswärts), sowie auf der An- und Abfahrt zum Stadion an die geltenden Regeln und gesetzlichen Bestimmungen hält (mit Ausnahme der Stvo.). 
d.) Das Mitglied hat sich in der Öffentlichkeit, insbesondere im Stadion, aber auch im Internet (Forum, Chat) so zu verhalten, so dass dem Club kein Imageverlust entsteht. 

Köln im Dezember 2008